Absicherung für den Ernstfall: Die Unternehmervollmacht

Kleinunternehmer und mittelständische Unternehmen sind nach wie vor das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie handeln im eigenen Interesse, tragen aber auch Verantwortung für ihre Mitarbeiter und die wirtschaftliche Stabilität ihres Unternehmens. Trotz dieser großen Verantwortung wird die Vorsorge für den Ausfall des Unternehmers oft vernachlässigt. Viele Unternehmer, die aktiv im Berufsleben stehen, glauben nicht, dass solche Vorkehrungen sie betreffen, sondern eher ältere Menschen in Pflegeheimen. Doch das ist ein gefährlicher Irrglaube.

Beispiel:

Herr Müller ist 46 Jahre alt und leitet als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen, die M-GmbH. Mit 25 Mitarbeitern und zahlreichen laufenden Projekten ist sein Unternehmen gut aufgestellt. Doch plötzlich erleidet Herr Müller während einer Geschäftsreise einen schweren Autounfall und fällt ins Koma. Er kann seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen.

Geschäftsführung trotz Krankheit oder Unfall

Bei einem schweren Unfall oder plötzlicher Krankheit kann ein Dritter nicht automatisch die Geschäfte übernehmen. Ohne eine rechtzeitig ausgestellte Unternehmervollmacht steht das Unternehmen führungslos da, was schwerwiegende Folgen haben kann. Der Unternehmer sollte genaue Anweisungen treffen, um sicherzustellen, dass die Geschäfte in seinem Sinne weitergeführt werden. Dies erfolgt in der Regel außerhalb der Vollmacht in einer gesonderten Vereinbarung. Dabei ist es essentiell, dass der Unternehmer den potenziellen Bevollmächtigten über seine Rolle informiert und mit ihm die wesentlichen Maßnahmen bespricht.

Regelungen über den Tod hinaus

Unternehmer sollten frühzeitig festlegen, wer im Notfall die Vertretung übernimmt und welche Aufgaben diese Person hat. Eine Generalvollmacht, die auch im Todesfall gültig bleibt, sichert dem Vertreter die notwendigen Befugnisse. Wichtig ist, dass die Vollmacht den Unternehmer als Vollmachtgeber sowie den Bevollmächtigten und dessen Befugnisse klar benennt. Geschäftsführer einer GmbH können keine Generalvollmacht erteilen, da ihre Verantwortung nicht übertragbar ist. Hier sollte die Vollmacht als Generalhandlungsvollmacht ausgestaltet sein. Eine gesonderte Bankvollmacht ist ebenfalls ratsam. Eine Generalvollmacht ersetzt kein Testament, sondern hilft, die Zeit bis zur Erbnachweis-Erstellung zu überbrücken.

Vertrauen ist das A und O

Eine Unternehmervollmacht überträgt weitreichende Befugnisse, die missbraucht werden könnten. Der Bevollmächtigte ist gegenüber Dritten umfassend zur Vertretung berechtigt, weshalb die Vollmacht nur bei absolutem Vertrauen erteilt werden sollte. Bevollmächtigte müssen sich an die Weisungen des Vollmachtgebers halten oder nach dessen mutmaßlichem Willen handeln. Eine Unternehmervollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

Betroffene Unternehmertypen

Besonders wichtig ist die Regelung für Inhaber von Einzelfirmen und Geschäftsführer von Einpersonen-GmbHs oder GmbH & Co. KGs. In diesen Fällen gibt es oft keine anderen Personen oder Organe, die einen Ersatz bestellen könnten. Daher sollte eine allgemeine Vorsorgevollmacht eine spezielle Bevollmächtigung für den Unternehmensbereich enthalten.

Mögliche Bevollmächtigte

Bevollmächtigte können Familienangehörige wie Ehepartner oder berufstätige Kinder sowie Mitgesellschafter von Familienunternehmen sein. Sie können entweder selbst die Aufgaben übernehmen oder Dritte hinzuziehen, die das Unternehmen unter ihrer Aufsicht leiten. Auch leitende Mitarbeiter, Anwälte oder Steuerberater des Unternehmens können als Bevollmächtigte fungieren.

Ein Notfallkoffer für den Ernstfall

Um im Ernstfall eine schnelle Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten, sollten benannte Vertreter auf alle notwendigen Ressourcen zugreifen können. Ein Notfallkoffer mit wichtigen Dokumenten wie Unternehmensverträgen, Kontakten, Produktionsgeheimnissen, Auftragsbeständen und Kalkulationsdaten ist daher sinnvoll. Auch Miet-, Gesellschafts- oder Kreditverträge sowie Jahresabschlüsse und Grundbuchauszüge sollten enthalten sein. Bevollmächtigte sollten zudem einen Überblick über Bankverbindungen, Versicherungen und wichtige Ansprechpartner haben. Der Notfallkoffer sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Fazit

Absicherung für den Ernstfall ist kein Thema, das auf die lange Bank geschoben werden sollte.

Handeln Sie jetzt!

  • Beratung nutzen: Suchen Sie den Rat von Experten, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Bereiche abgedeckt sind und Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
  • Notfallkoffer vorbereiten: Stelle Sie einen Notfallkoffer zusammen, der alle wichtigen Dokumente und Informationen enthält, die deine Vertretung im Ernstfall benötigt.